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Gleichberechtigt oder gleichgestellt – Das Promotionsrecht als Beispiel eines Annäherungsprozesses.

von Marek Kretzschmar

Abb. 1: Wachst zusammen! [Buhse, M. (2014): „Wachst zusammen“ In: ZEIT Online, 09.10.2014

 „Wachst zusammen“. Mit dieser Aussage begann der Journalist Malte Buhse 2014 seinen Artikel in der ZEIT Online, in welchem er über die Zusammenlegung der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus und der Fachhochschule Lausitz schrieb. Ein Zusammenschluss, der mit einer Diskussion über die Angleichung von Hochschulen und Universitäten einherging. Diese Debatte wurde bereits im 19. Jahrhundert mit dem Entstehen technischer Bildungseinrichtungen im Rahmen der Industrialisierung geführt. Im Folgenden soll dieser Annäherungsprozess für den deutschsprachigen Raum knapp skizziert werden. Als Schwerpunkt dient die Frage, ob die Verleihung des Promotionsrechts das prägende Element des Angleiches war und wie dieses im zu untersuchenden Prozess einzuordnen ist. Weiterhin wird geklärt, um welche Art des Angleiches es sich handelt: Werden Technische Hochschulen ganzheitlich gleichgestellt, sodass sie nur durch den Namen von Universitäten unterschieden werden können, oder werden sie in Bezug zur rechtlichen Stellung angeglichen, behalten ihren individuellen Charakter aber bei? Für diese Untersuchung wird sich eng an der Vorgeschichte der Technischen Universität Dresden orientiert.

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